Informationen zur zukünftigen Klasse 1 (Schuljahr 2025/26)

Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Schulanfang

 

https://www.bildung-mv.de/kindertagesfoerderung/uebergang-in-die-schule/mein-kind-kommt-in-die-schule/


Bei Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft gilt das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit. Das bedeutet, dass Eltern nicht frei wählen können welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bitte melden Sie Ihre Kinder unbedingt in der örtlich zuständigen Schule an, selbst wenn Sie die Beschulung in einer anderen Schule, auch in einer privaten Schule, wünschen. Die örtliche Zuständigkeit finden Sie z.B. auf www. geoport-lk-mse.de. Nur die örtlich zuständige öffentliche Grundschule kann ihr Kind im Schulberichtssystem eintragen.  Die Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen öffentlichen Grundschule muss bei der Wohnortgemeinde formlos beantragt werden. Näheres dazu findet sich im Schulgesetz M-V §46 (3)

 

Das Einverständnis der aufnehmenden Schule muss vor der Beantragung vorliegen. Die Organisation der Hortbetreuung und die Anmeldung für das Mittagessen in der Schule ist immer Aufgabe der Eltern und erfolgt nicht automatisch durch die Schule.


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Formular zur Anmeldung in unserer Schule
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Elternabend der zukünftigen Klasse 1

Elternabend der zukünftigen 1. Klasse

am 18.06.2025 um 18 Uhr

in der Grundschule Kargow


Einschulung der Schulanfänger

 

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, 06.09.2025

um 10 Uhr in der Grundschule Kargow statt.

 

Die Schulanfänger kommen bitte mit Ranzen und Schultüte.

Die Veranstaltung dauert ca. 90 Minuten.

 


Materialliste Klasse 1 Schuljahr 2025/26

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